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Wettbewerbsregeln Ideenwettbewerb BadBesserMacher

1) Veranstalter
JACKON Insulation GmbH
Ritzlebener Straße 1
39619 Arendsee (Mechau)


Kontaktanschrift für den Ideenwettbewerb:
JACKON Insulation GmbH
Carl-Benz-Straße 8
33803 Steinhagen


2) Thema des Wettbewerbs: BadBesserMacher
1. Beim Wettbewerb werden ausschließlich Ideenkonzepte zum angekündigten Thema „BadBesserMacher“ angenommen, die Ideen für eine komplette oder teilweise Renovierung des eigenen Badezimmers des Bewerbers enthalten – freie, thematisch ungebundene Werke können nicht berücksichtigt werden. Es werden nur Renovierungsvorhaben in Deutschland berücksichtigt.
2. Die Ausgestaltung der Idee zur Badrenovierung erfolgt über Texte, Zeichnungen, Skizzen und Bilder, die im öffentlich zugänglichen Bewerbungsformular hochgeladen werden.
3. Einsendeschluss ist der 17. Dezember 2020 um 24:00 Uhr (MEZ).


3) Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung der JACKON Insulation GmbH akzeptieren, sowie zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der JACKON Insulation GmbH, deren Angehörige sowie andere an der Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen.
2. Die Teilnahme am Wettbewerb erfordert die Angabe der persönlichen Daten (Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse) im Bewerbungsformular auf www.myqboard.com/de/badbessermacher. Die Kontaktangaben können nach der Einsendung nicht mehr geändert werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
3. JACKON Insulation ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Missachtung von Rechten Dritter, vorliegen. Ebenso führen gar nicht, unklar oder unvollständig ausgefüllte oder veränderte Formulare zum Ausschluss. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden
auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Aus dem Ausschluss können die Teilnehmenden keine Ansprüche gegenüber JACKON Insulation ableiten. Bei groben Verstößen können in diesen Fällen Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
4. JACKON Insulation macht für die Durchführung des Wettbewerbs keine Kosten geltend. Es werden den Teilnehmern auch keine Kosten erstattet.


4) Ablauf des Wettbewerbs
1. Der Ideenwettbewerb läuft vom 10.11.2020, 08:00 Uhr, bis 17.12.2020, 24:00 Uhr (MEZ).
2. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden kreative Ideen zum Thema „BadBesserMacher“/Badezimmerrenovierung gesucht. Auf der Website www.myqboard.com/de/badbessermacher kann eine Idee zum Thema des Wettbewerbs über ein online-Bewerbungsformular hochgeladen werden. Die Teilnehmenden dürfen dabei jeweils nur einen Beitrag einreichen. Eine nachträgliche Änderung des final bestätigten Bewerbungsformulars ist dann nicht mehr möglich. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Eingang des Formulars eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Soll ein Beitrag gelöscht werden, so bitten wir um kurze Nachricht an: info@myqboard.com. Eine Löschung ist nur bis zur Bekanntgabe der Juryentscheidung möglich.
3. Die Bewertung aller eingereichten Ideen erfolgt durch eine von JACKON Insulation zusammengestellte Jury. JACKON Insulation ist in der Zusammensetzung der Jury frei, auch frei die Zusammensetzung zu ändern. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


5) Rechtliche Anforderungen an die Ideen
1. Die Teilnehmenden gewährleisten, dass eingereichte Texte, Bilder oder Zeichnungen bzw. Dateien von ihnen selbst geschaffen wurden.
2. Die Teilnehmer versichern mit der Teilnahme, dass sie alle Rechte an den eingereichten Unterlagen für die Teilnahme an dem Wettbewerb und für eine unter Ziff. 7) geregelte Nutzung durch JACKON Insulation und deren Geschäftspartner/Abnehmer besitzen. Soweit die als Ideen eingereichten Unterlagen Personen zeigen, bitten wir, eine Zustimmung der betreffenden Personen für die Einreichung und für eine Weitergabe im Rahmen der unter Ziff. 7) geregelten Nutzung vorzulegen.
3. Die Unterlagen dürfen nicht obszön, beleidigend, verleumderisch, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, sexistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder sonst ordnungswidrig bzw. strafrechtlich relevant bzw. verwerflich sein. Der Upload entsprechender Bilder, Zeichnungen und Texte kann den Ausschluss vom Ideenwettbewerb sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen. Über den Ausschluss, die Sperrung oder die
Löschung von Wettbewerbsbeiträgen bei schwerwiegenden Verstößen entscheidet JACKON Insulation. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Für Folgen, die sich aus unrichtigen oder fehlenden Angaben des Teilnehmers ergeben, haftet nicht der Veranstalter, sondern ausschließlich der jeweilige Teilnehmer als Verursacher.


6) Technische Anforderungen an die Bilder und Videos
1. Die Bilder müssen digital als JPEG-, oder PDF-Datei auf www.myqboard.com/de/badbessermacher hochgeladen werden. Es dürfen bis zu drei Bilder zu einem Ideenkonzept hochgeladen werden. Eine Datei darf eine Größe von 2 MB nicht überschreiten. Originalbilder, welche die Größe von 2 MB überschreiten und eine bessere Qualität aufweisen, können im Falle eines Gewinnes vom Veranstalter angefordert werden.
2. Die Teilnehmenden beschreiben ihre Ideen zusätzlich in Textform im dafür vorgesehenen Feld des Bewerbungsformulars.


7) Veröffentlichung der Ideenkonzepte und Nutzungsrechte nach Abschluss des Wettbewerbs
JACKON Insulation wird ausgewählte Wettbewerbsunterlagen veröffentlichen. Sofern ein Wettbewerbsteilnehmer bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf sich wünscht, wird dem entsprochen. Im Übrigen kann JACKON Insulation über Art und Umfang sowie Dauer der Veröffentlichung und über die Medien für die Veröffentlichung allein entscheiden. Außerdem kann JACKON Insulation die Ideen in einem Chat zur Diskussion stellen.
Diejenigen Ideen, welche JACKON Insulation besonders ansprechen oder JACKON Insulation aus anderen Gründen geeignet erscheinen, kann JACKON Insulation auszeichnen und/oder in die JACKON Insulation -Werbung übernehmen. Die Entscheidung liegt allein bei JACKON Insulation. Ideen, welche teilweise gleiche Merkmale wie ausgezeichnete Ideen haben, haben keinen Anspruch auf Auszeichnung. Der Rechtsweg ist zu den Entscheidungen von JACKON Insulation ausgeschlossen.
Nach der Entscheidung werden zu den ausgezeichneten Ideen die zugehörigen Wettbewerbsteilnehmer genannt, sofern nicht gewünscht wird, dass dieser Hinweis unterbleibt. Für die ausgezeichneten Ideen erwirbt JACKON Insulation ein ausschließliches Benutzungsrecht gegen angemessene Vergütung, vorausgesetzt JACKON Insulation teilt dem betreffenden Wettbewerbsteilnehmer innerhalb von zwei Jahren die Inanspruchnahme des ausschließlichen Benutzungsrechtes mit. JACKON Insulation kann ein wirksam in Anspruch genommenes ausschließliches Benutzungsrecht jederzeit aufgeben. An den Ideen, welche sich insgesamt als vorbekannt erweisen, entfällt jede Vergütung. Soweit sich Ideen teilweise als vorbekannt erweisen entfällt die Vergütung teilweise. Geleistete Vergütungen sind von JACKON Insulation nicht rückforderbar. An den nicht ausgezeichneten Ideen und den
ausgezeichneten Ideen, zu denen kein ausschließliches Benutzungsrecht fristgerecht in Anspruch genommen oder wieder aufgegeben worden ist, verbleibt JACKON Insulation ein nicht ausschließliches Benutzungsrecht.
Die Wettbewerbsteilnehmer von ausgezeichneten Ideen werden JACKON Insulation über eine Umsetzung der Ideen bei sich berichten oder JACKON Insulation gestatten, die Umsetzung in geeigneter Weise zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Soweit für die Veröffentlichung der Ideen eine Bearbeitung der vom Wettbewerbsteilnehmer eingereichten Unterlagen erforderlich ist, ist JACKON Insulation dies gestattet.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer leitet gegenüber anderen Wettbewerbsteilnehmern und auch gegenüber JACKON Insulation keine Rechte aus seiner Idee ab, wenn sich deren Merkmale teilweise in anderen Ideen finden.


8) Datenschutz
1. JACKON Insulation erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über die Wettbewerbsseite registrierten Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.02.2021. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die persönlichen Daten der Wettbewerbsteilnehmer zu ausgezeichneten Ideen, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein, die Übermittlung der Daten der Wettbewerbsteilnehmer zu ausgezeichneten Ideen an beteiligte Dritte z.B. Jurymitglieder) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 7). Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.
2. Die Teilnehmenden gestatten JACKON Insulation für die Dauer des Ideenwettbewerbs Benachrichtigungen zum Wettbewerb per E-Mail zu schicken. Um die Korrespondenz zu vereinfachen, werden die E-Mail-Adressen der Teilnehmenden für die Dauer der Session durch Cookies gespeichert.
3. Die Einwilligung der Wettbewerber in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit per E-Mail an info@myqboard.com widerrufen werden. Bei einem Widerruf ist die Teilnahme an dem Ideenwettbewerb ausgeschlossen.


9) Gewinne
1. Nach der Auszeichnung erhalten die betreffenden Wettbewerbsteilnehmer Sachpreise in Form von Qboard-Materialien. Die Art und Menge der gewonnenen Materialien richtet sich nach
dem benötigten Qboard-Material für die Umsetzung der Badrenovierungsidee, mit der sich der Teilnehmer beworben hat.
2. JACKON Insulation behält sich das Recht vor, die Preise ggf. durch gleich- oder höherwertige Preise zu ersetzen. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung oder auf einen Umtausch besteht.
3. Das gewonnene Material darf nur für die im Badrenovierungsprojekt aus dem Ideenwettbewerb beschriebenen Maßnahmen eingesetzt werden.
4. Die Badrenovierung, mit der der Teilnehmer den Wettbewerb gewinnt, muss innerhalb von 3 Monaten nach der Benachrichtigung über die Auszeichnung begonnen werden und spätestens zum 31.06.2020 beendet sein.
5. Soweit JACKON Insulation eine ausgezeichnete Idee in ihre übliche Werbung übernimmt oder konkrete Bausätze zur Umsetzung einer Idee in den Markt bringt, wird JACKON Insulation dem betreffenden Wettbewerber eine Vergütung zahlen, wie sie einem durchschnittlichen Designer zu zahlen ist. Im Zweifel wird dem eine aufwandsbezogene Vergütung von 80 EUR/h zugrunde gelegt.


10) Haftung
Eine Haftung von JACKON Insulation ist ausgeschlossen, soweit zulässig, soweit JACKON Insulation bei der Tätigkeit mit der Sorgfalt vorgegangen ist, welche sie in eigenen Angelegenheiten anwendet.


11) Abbruch des Wettbewerbs
Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.


12) Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Sollten einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am ehesten entspricht.
3. Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform.
4. Die Bedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bielefeld, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.


(Stand: November 2020)

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